Partner

Service Level Agreement

Anlage zum Partnervertrag mit der AlphaLane GmbH · Stand: 18.10.2026

Diese SLA gilt für jede Fahrt, die der Partner im Alphalane-Markt annimmt.

§ 1 Voraussetzungen

(1) Der Partner besitzt während der gesamten Zusammenarbeit:

  • eine gültige Genehmigung nach PBefG (Mietwagen) bzw. dem Recht des Einsatzlandes
  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Deckung für gewerbliche Personenbeförderung von mindestens 7,5 Mio. € für Personenschäden
  • eine Betriebshaftpflichtversicherung
  • für jeden Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)

(2) Nachweise lädt der Partner in der Supplier-App hoch und hält sie aktuell. Läuft ein Nachweis ab, sperrt Alphalane den Partner bis zur Erneuerung für neue Fahrten.

§ 2 Annahme und Verbindlichkeit

(1) Mit „Annehmen“ im Markt ist die Fahrt für den Partner verbindlich zum angezeigten Auszahlungsbetrag.

(2) Der Partner gibt eigene Zonenpreise nur für Fahrzeugklassen ab, für die er ein von Alphalane freigegebenes Fahrzeug hat.

(3) Gibt der Partner eine angenommene Fahrt zurück, meldet er das sofort über info@alphalane.de und telefonisch unter +49 211 17453708. Es gelten die Folgen in § 7.

§ 3 Fahrzeuge

(1) Fahrzeug der gebuchten Klasse oder höher, nicht älter als 5 Jahre (Business/First: 4 Jahre), technisch einwandfrei, innen und außen sauber, Nichtraucherfahrzeug.

(2) Keine Werbebeschriftung außer der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung. Wasser für Fahrgäste in Business und First.

(3) Kindersitze stellt der Partner, wenn sie gebucht sind.

§ 4 Fahrer

(1) Dunkler Anzug oder vergleichbar gepflegte Kleidung, Deutsch und Englisch auf Gesprächsniveau, Ortskenntnis.

(2) Hilfe beim Gepäck, höfliches Auftreten, keine privaten Telefonate während der Fahrt, Freisprecheinrichtung für Dienstliches.

§ 5 Ablauf einer Fahrt

(1) Fahrername, Telefonnummer und Kennzeichen meldet der Partner spätestens 12 Stunden vor der Abholung.

(2) Flughafen: Der Fahrer verfolgt den Flug, wartet mit Namensschild in der Ankunftshalle und ist zur tatsächlichen Landung vor Ort. Andere Abholungen: Der Fahrer ist 5 Minuten vor der Zeit am Abholort.

(3) Inklusive Wartezeit nach § 4 der Storno-Bedingungen für Kunden. Vor einem Abbruch wegen Nichterscheinens ruft der Fahrer den Kunden zweimal an, informiert Alphalane und dokumentiert die Anwesenheit mit Foto und Zeitstempel.

(4) Kundendaten nutzt der Partner nur für diese Fahrt und löscht sie spätestens 30 Tage nach der Fahrt.

§ 6 Kennzahlen

KennzahlZielMessung
Pünktlichkeit (Fahrer rechtzeitig vor Ort)≥ 98 %je Kalendermonat
Rückgabe angenommener Fahrten≤ 1 %je Kalendermonat
Fahrerdaten rechtzeitig gemeldet≥ 99 %je Kalendermonat
Berechtigte Beschwerden≤ 2 % der Fahrtenje Kalendermonat
Kundenbewertung≥ 4,5 von 5gleitend über 3 Monate
Erreichbarkeit der DispositionAntwort ≤ 15 Min.rund um die Uhr an Tagen mit Fahrten

§ 7 Folgen bei Verstößen

(1) Gibt der Partner eine angenommene Fahrt weniger als 12 Stunden vor der Abholung zurück oder erscheint nicht, trägt er die Mehrkosten für den Ersatz, höchstens das Doppelte des Auszahlungsbetrags. Gesetzliche Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

(2) Bei berechtigter Beschwerde über Fahrzeug oder Fahrer kann Alphalane die Auszahlung für diese Fahrt um bis zu 50 % mindern.

(3) Verfehlt der Partner zwei Monate in Folge ein Ziel aus § 6, mahnt Alphalane ab. Bei einem weiteren Monat kann Alphalane den Partner vorübergehend aus dem Markt nehmen oder den Vertrag außerordentlich kündigen.

§ 8 Auszahlung

(1) Alphalane zahlt den Auszahlungsbetrag abgeschlossener Fahrten monatlich per Gutschrift bis zum 10. des Folgemonats aus.

(2) Bis zur Auszahlung kann Alphalane Beträge für offene Beschwerden nach § 7 einbehalten.

§ 9 Laufzeit

Die SLA läuft mit dem Partnervertrag. Alphalane kann die Kennzahlen mit 4 Wochen Vorlauf in Textform anpassen; der Partner kann dann zum Änderungszeitpunkt kündigen.